Datenschutz und Nutzungserlebnis auf ausbautipps.de

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Datenschutzhinweisen und im Impressum.

Einwilligungseinstellungen

Hier können Sie eine eigenständige Konfiguration der zugelassenen Cookies vornehmen.

Technische und funktionale Cookies, für das beste Nutzererlebnis
?
Marketing-Cookies, um die Erfolgsmessung und Personalisierung bei Kampagnen gewährleisten zu können
?
Tab2

Willkommen auf AUSBAUTIPPS.DE

ausbautipps.de bietet Ihnen weiterführende Links auf Webseiten zum Thema Ausbau, Innenausbau, Renovierung

Startseite > Renovierung

Als '''Renovierung''', .

Im ist Renovierung ein Synonym für en (, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen).

In Österreich gilt laut Mietrecht, dass reversible Veränderungen, die der Mieter in der Wohnung vornimmt, auch ohne Einholung des Vermieters erlaubt sind. Diese Änderungen beziehen sich vorwiegend auf Wohnungsoberflächen, wo es irrelevant ist, ob das Mietobjekt vollumfänglich, teilweise oder gar nicht unter das besagte Mietrechtsgesetz fällt. Bei teilweiser oder nicht vorhandener Anwendung des MRGs fällt das Ganze in den Zuständigkeitsbereich des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise